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Behinderung
& Definition

Definition der Behinderung nach SGB IX
In der neuen Gesetzesfassung des § 2 Abs. 1 SGB IX wird der Begriff der Behinderung nun wie folgt definiert:
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“.
Die Neudefinition gründet in ihrem Verständnis auf das bio-psycho-soziale Modell, das auch der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit und Gesundheit (ICF) zugrunde liegt.

Für die Rechtsprechung bedeutet das, dass sie sich von der ersten Instanz an mit der Neuorientierung des Gesetzgebers im Behindertenrecht auseinandersetzen muss. Jedenfalls wird sie sich nicht mehr allein auf Funktionsbeeinträchtigungen beziehen können, die sich aus Befundberichten ergeben.
Vielmehr ist zu prüfen, inwieweit im gesellschaftlichen Kontext die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt ist. Dazu bedarf es mehr als eine Beurteilung von medizinischen Befunden und deren Auswirkungen auf die Teilhabe. Als wichtige Experten in diesem Zusammenhang sind neben Ärzten auch Psychologen, Sozialwissenschaftler und z.B. die Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen in den Betrieben zu nennen.

Neuorientierung des Begriffs anhand der UN-BRK

Definition der Behinderung (© mangia/ Fotolia.com)
Der neue Behinderungsbegriff orientiert sich dabei an der UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006 (UN-BRK).
Danach sind behinderte Menschen diejenigen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Der neue Behinderungsbegriff in § 2 SGB IX legt nunmehr ebenfalls einen deutlicheren Schwerpunkt auf die Wechselwirkungen zwischen Person und Umwelt:
Danach sind nicht mehr körperliche, seelische oder geistige Funktionsbeeinträchtigungen Voraussetzung für das Vorliegen einer Behinderung, sondern gesellschaftliche Kontextfaktoren, die mit körperlichen, seelischen oder geistigen Sinnesbeeinträchtigungen in einer Wechselbeziehung stehen.

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Gebürtig bin ich aus dem Freistaat Flaschenhals im Malerischen und Weltkultur Erbe Rheintal, zwischen Koblenz und Bonn. Geboren wurde ich in 1955. In 1978 ereilte mich dann die Diagnose Knochenkrebs mit der darauffolgenden Amputation des rechten Beins. Aus der Not eine Tugend machend studierte ich von 1978 – 1982 soziale Arbeit in Fulda.

Stefan Hartung

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ich lebe in der Region Osthessen.

Hier fühle ich mich sehr wohl. Meine Familie, meine Freunde leben ebenfalls hier. Auch bin ich Ehrenamtlich aktiv und verfüge über ein großes Netzwerk von Leuten aus den verschiedenen Bereichen.

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